Willkommen auf meinem Blog. Hier möchte ich meine Erfahrungen im Bereich Haus und Garten weitergeben. Mein Wissen teile ich gerne mit anderen Menschen und auch die ein oder andere Sache, die schief gegangen ist. Ist es nicht beeindruckend, wie viel wir aus unserem Zuhause machen können? Ich möchte euch Tipps und Tricks verraten, aber auch zeigen, wie ihr euer Heim verschönern könnt. Blumen gehören für mich nicht nur in den Garten. Das Haus sieht damit auch sofort schöner und freundlicher aus. Um mich gesund zu ernähren baue ich gerne in meinem eigenen Garten Obst- und Gemüsesorten an. Alles schmeckt sofort besser, da ich die Arbeit dahinter jedes Mal sehe.
Um Unfälle zu vermeiden, besteht im Winter eine Räum- und Streupflicht. Das gilt für die Gemeinden, Besitzer von Häusern und Gewerbeeinheiten sowie Vermieter, die diese Aufgaben an die Mieter weitergeben können. Während sich die Länder mit ihren Städten und Gemeinden um die öffentlichen Straßen kümmern, müssen alle anderen selbst in Ein- und Zufahrten und auf den Bürgersteigen Schnee schippen und bei Glätte streuen. Die Räumpflicht besteht meist zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends. Es kann also mühsam oder schlicht unmöglich sein, dieser umfassenden Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Ein professioneller Winterdienst sollte dann diese Aufgabe übernehmen, denn ist nicht geräumt und ein Unfall passiert, kann ein Schadenersatz oder Schmerzensgeld fällig werden. Zwar übernimmt das die Haftpflichtversicherung, dennoch sollte man es nicht so weit kommen lassen.
Die winterliche Dienstleistung hat also die Aufgabe, Unfälle zu vermeiden, die Straßen durchlässig zu halten und zu verhindern, dass Passanten ausrutschen und stürzen. Das geschieht durch Beräumen und Streuen, wobei Gefahrstellen besondere Aufmerksamkeit erfordern und Priorität haben. Der Winterdienst, wie zum Beispiel durch die Schwormstedt GmbH & Co. KG, arbeitet also in verschiedenen Bereichen. Wenn Schnee fällt, muss geräumt werden. Die Räumfahrzeuge vom Bauhof der Gemeinde rücken aus und Menschen schippen Schnee, damit die Verkehrswege frei bleiben und nutzbar sind. Ist der Schnee entfernt, kann es durch die Kälte und weiteren Niederschlag zu Glätte kommen. Es muss also gestreut werden, damit niemand ausrutscht und Fahrzeuge nicht von der Straße abkommen. Außerdem müssen an besonders gefährdeten Stellen Schneezäune errichtet werden, die bei Wind den Schnee abfangen und Schneeverwehungen hin zur Straße vermeiden.
Auch der Flug- und Schienen- und Schiffsverkehr ist auf die speziellen Maßnahmen des Winterdienstes angewiesen. Das Streuen mit Salz ist in vielen Kommunen mittlerweile verboten, deshalb wird Split, Granulat, Sand oder ein anderes salzfreies Streumittel verwendet. Auftauende Hilfsmittel mit einem Salzanteil von maximal 30 Prozent dürfen jedoch für steile Straßen verwendet werden. Auch für Gefahrenstellen wie Treppen ist Streusalz erlaubt, aber sparsam einzusetzen. Bei Mietobjekten ist es oft der Hausmeisterservice, der diese spezielle Dienstleistung übernimmt. Der Hausmeister übernimmt alle Aufgaben und beginnt mit der Arbeit, falls es notwendig sein sollte, auch früh am Morgen. Er greift zu Schippe und Besen und führt alle Arbeiten gewissenhaft und professionell durch. Der Aufwand wird berechnet und findet sich dann in den Nebenkosten der Gesamtmiete. Die Kosten für Streumaterial fließen hier ebenfalls mit ein. Gibt es keinen Hausmeister, kann der Reinigungsservice, der ohnehin schon die Reinigung des Treppenhauses und das Kehren der Straße übernimmt, mit den zusätzlichen Aufgaben, die sich im Winter ergeben, beauftragt werden. Die Mitarbeiter kennen die gesetzlichen Regelungen und führen den Auftrag zuverlässig aus.
31 Marz 2023